Förderung E-Mobilität

Der Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz und Mobilität hat folgende Förderrichtlinien zur E-Mobilität ausgearbeitet. Diese wurden, wie vom Ausschuss empfohlen, im Gemeinderat einstimmig beschlossen.
E-Mobilitätsförderung:
E-Mobilität verändert die Spielregeln in der Verkehrswende. Sie ist der Grundstein eines nachhaltigen Verkehrssystems. E- Mobilität ist nachhaltig und ökologisch. Mobilität muss in Zukunft CO2-neutral sein, daher wollen wir als Marktgemeinde Jenbach ein Zeichen setzen und uns zur E-Mobilität bekennen. Die bestehende E-Bike Förderung wird ausgeweitet.
Für das Jahr 2023 fördert die Marktgemeinde Jenbach den Ankauf eines E-Bikes, E-Mopeds und E-Scooters unter nachstehenden Bedingungen:
· Eine Bundesförderung wird gewährt (nur bei E-Moped).
· Die Käuferin/der Käufer muss mit Hauptwohnsitz in der Marktgemeinde Jenbach gemeldet sein.
· Das E-Moped - der E-Scooter – das E-Bike muss in Tirol gekauft werden.
· pro Person werden E-Bikes, E-Mopeds und E-Scooter alle drei Jahre gefördert.
Die Förderung beträgt:
· € 150,00 je E-Bike
· € 200,00 je E-Moped
· € 50,00 je E- Scooter
Auf die Gewährung einer Förderung besteht kein Rechtanspruch

Richtlinien zur Förderung der E-Mobilität

Antrag zur Förderung der E-Mobilität

Antrag Förderung E-Mobilität (93 KB) - .PDF