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Wesentlich ist das Haushaltseinkommen zum Zeitpunkt der Antragstellung. Zum Haushaltseinkommen zählen
alle Einkünfte der antragstellenden Person und der im gemeinsamen Haushalt mit Hauptwohnsitz gemeldeten
Personen.
1. Folgende nichtselbstständige Einkommen werden berücksichtigt:
2. Bei selbstständiger Tätigkeit, Einkommen aus Vermietung und Verpachtung, Einkommen als freier
Dienstnehmer sowie Einkommen aus selbstständiger und gleichzeitig unselbstständiger Tätigkeit:
3. Bei land- und forstwirtschaftlicher Tätigkeit:
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Informationsblatt zur Einkommensberechnung Tirol Zuschuss 2.0