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Informationsfreiheit in unserer Gemeinde
Seit dem 1. September 2025 gilt in Österreich das neue Informationsfreiheitsgesetz (IFG). Das bedeutet: Bürgerinnen und Bürger haben das Recht, amtliche Informationen einfach und kostenlos zu erhalten – zum Beispiel durch Anfrage oder direkt hier auf unserer Website. Transparenz ist uns wichtig, deshalb stellen wir zentrale Informationen aktiv zur Verfügung.
Stellen Sie hier Ihr Informationsbegehren: Formular Informationsbegehren (IFG)
Sämtliche proaktiv veröffentlichten Dokumente gemäß Informationsfreiheitsgesetz finden sie hier.
Für weitere Fragen zu Informationsbegehren steht Ihnen die Rechtsabteilung der Gemeinde, Mag. Peter Ruech (05244 6930 26), jederzeit gerne zur Verfügung.
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