Verordnungen - Richtlinien

Kundmachung von Verordnungen ab 1. Juli 2025

Ab 1. Juli 2025 werden Verordnungen der Marktgemeinde Jenbach ausschließlich im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) kundgemacht.
Die Veröffentlichung auf der Gemeinde-Website entfällt.

Diese Umstellung erfolgt gemäß Tiroler Digitalisierungsgesetz 2023, das die elektronische Kundmachung im RIS verbindlich vorschreibt.


Verordnungen finden Sie hier: RIS - Gemeinderecht authentisch für Tirol - Trefferliste