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Ab 1. Juli 2025 werden Verordnungen der Marktgemeinde Jenbach ausschließlich im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) kundgemacht.Die Veröffentlichung auf der Gemeinde-Website entfällt.
Diese Umstellung erfolgt gemäß Tiroler Digitalisierungsgesetz 2023, das die elektronische Kundmachung im RIS verbindlich vorschreibt.
Verordnungen finden Sie hier: RIS - Gemeinderecht authentisch für Tirol - Trefferliste
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