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Im Zuge der laufenden Bauarbeiten im Kasbach wurde im wasserrechtlichen Bewilligungsbescheid als Vorsichtsmaßnahme zum Schutz des Jenbacher Trinkwassers von der Wasserrechtsbehörde die Chlorierung des Moosbachbrunnens vorgeschrieben.
Aufgrund der bis dato völlig unauffälligen Befunde wurde diese Maßnahme nunmehr entschärft – bei der aktuellen Weiterführung der Bauarbeiten im Kasbach wurde die Dosieranlage lediglich präventiv installiert, jedoch nicht in Betrieb genommen.
Die Wasserqualität wird während der Bauarbeiten laufend überwacht. Sollte wider Erwarten eine Chlorierung notwendig werden, erfolgt diese durch die inaq – Institut für Analytik und Qualität GmbH fachgerecht und unter Einhaltung der Vorgaben der Trinkwasserverordnung. Die Dosierung würde dabei möglichst niedrig gehalten und kontinuierlich kontrolliert.
Auch wenn eine Desinfektion des Trinkwassers mit Chlor in Tirol unüblich ist, ist sie gesetzlich zulässig. In vielen europäischen Ländern – etwa in Italien und Frankreich – ist eine dauerhafte Chlorung des Trinkwassers sogar gesetzlich vorgeschrieben.
Im Falle einer notwendigen Chlorierung erfolgt eine gesonderte Information der Bevölkerung durch die Marktgemeinde Jenbach.