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Ausschlaggebend ist die Einstufung gem. Bundespflegegeldgesetz welche vom Vertrauensarzt der zuständigen Pensionsversicherung festgestellt wird. Der Pflegeaufwand ist im Bescheid, welcher per Post an den Antragsteller ergeht, ersichtlich.
Informationsblatt
20% der Pensionen/Renten
Sonderzahlungen (13. und 14. Pension zur Gänze)
Taschengeld vom Pflegegeld in der Höhe von derzeit € 46,70
Mit 1.1.2018 wurde der Pflegeregress aufgehoben, dadurch wird auf Ersparnisse, Wertpapiere und Aktien nicht mehr zugegriffen. Ebenso verhält es sich mit Haus- und Grundbesitz.