Häusliche Entsorgungsverträge mit dem neuen Kläranlagenportal IKA 2.0

Gemäß § 32 des Wasserrechtsgesetzes 1959 i.d.g.F. bzw. gemäß Indirekteinleiterverordnung (IEV - BGBl. Nr. 222 vom 10.7.1998) bedarf jede Einleitung von Abwasser in eine wasserrechtlich bewilligte Kanalisation neben allfälliger behördlicher Bewilligung auch der Zustimmung des Kanalisationsunternehmens (Abwasserverband). Der Anschlusswerber hat daher spätestens bis zur betriebsbereiten Fertigstellung seiner Kanalisationsanlage einen entsprechenden Entsorgungsvertrag mit dem zuständigen Abwasserverband abzuschließen.

Alternativ zur Abgabe eines Entsorgungsvertrages in Papierform wie bisher, kann nun für künftige Bauvorhaben (Neu- Zu- und Umbauten), bei denen sich Art und Umfang der Abwassereinleitung ändern, seit April 2024 ein Entsorgungsvertrag (nur häusliche Einleiter – betriebliche Einleiter werden durch den Abwasserverband AIZ in 6261 Strass abgewickelt) über folgenden Link online erfasst werden:

https://www.digilog.at/kapo/ci/index.php/web/ikaRegistration/7fd187c6?types=[1]&gem=70917

Nach erfolgreicher Eingabe wird eine Bestätigung bei der Gemeinde angezeigt und im Anschluss daran die Daten geprüft. Im Falle einer positiven Beurteilung werden Sie per E-Mail informiert und wird Ihnen der gefertigte Vertrag zur Gegenzeichnung übermittelt. Dieser Vorgang kann bis zu 4 Wochen dauern.